- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- erfolgreicher Abschluss
- der Berufsschule oder
- einer einjährigen Berufsfachschule oder
- einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt
- Abschluss
- eines anerkannten Ausbildungsberufs oder,
- wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
- bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
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