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Häufig wird das besondere Beratungsverfahren in Anspruch genommen, wenn die eigenen Vorstellungen zur weiterführenden Schulart mit der Grundschulempfehlung nicht übereinstimmen und Aspekte für und wider eine bestimmte Schulart nochmals in Bezug auf die Stärken und Schwächen Ihres Kindes abgewogen werden sollen.

Hinweis: Beratungslehrkräfte unterliegen der Schweigepflicht. D.h., dass Inhalte aus den Beratungsgesprächen als auch die Ergebnisse aus Testverfahren nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern Sie dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.