Als erziehungsberechtigte Person eines Kindes in der Klassenstufe 4 entscheiden Sie im Laufe des Schuljahres, welche weiterführende Schulart Ihr Kind zum nächsten Schuljahr besuchen soll.
Nach Ausgabe der Grundschulempfehlung können Sie eine zusätzliche Beratung durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch nehmen. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.