Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil
- der Besuch einer Ganztagesschule gewünscht wird,
- der Besuch einer Ganztagesschule nicht gewünscht wird,
- eine Hortbetreuung im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis) stattfinden soll,
- eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule stattfinden soll (Arbeitgeberbescheinigung mit Arbeitszeiten und Betreuungsnachweis müssen vorgelegt werden),
- Ihr Kind nach Umzug in einen anderen Schulbezirk an der bisherigen Schule bleiben soll, wenn die Restschulzeit an der Schule maximal ein Schuljahr beträgt.