- § 1 Aufenthaltsverordnung ( AufenthV) (Begriffsbestimmungen)
- § 4 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer)
- § 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer)
- § 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland)
- § 8 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer)
- § 9 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer)
- § 11 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer)
- § 48 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen)
- Artikel 28 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 (Genfer Flüchtlingskonvention) (Reiseausweise)
- Artikel 28 Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (Staatenlosenübereinkommen) (Reiseausweise)