- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, üblicherweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis, in Ausnahmefällen auch durch
- Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises oder
- Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Führerschein)
- für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgelistet sind: Nachweis der Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin)
- bei der Abholung: ein aktuelles Passfoto
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