Ein erweitertes Führungszeugnis erteilt die zuständige Behörde, wenn
- dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder
- es benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine sonstige Tätigkeit, die in vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.