Das Bestellformular für die Unterlagen erhalten Ärztinnen und Ärzte im Internet.
Die Arztpraxen rechnen die Kosten für die Untersuchungen mit dem Regierungspräsidium Tübingen ab.
Ausbildungsbetriebe müssen die ärztlichen Bescheinigungen auch der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zur Einsicht vorlegen, z.B. der IHK oder der Handwerkskammer.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.