Sie sind
- volljährig
- geschäftsfähig
- zur Führung der Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft geeignet, und zwar nach
- Ihren persönlichen Verhältnissen
- Ihrer Vermögenslage sowie
- den sonstigen Umständen.
Hinweis: Möglicherweise beantragen auch andere Personen die Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft. Wenn sich darunter Verwandte des Pflegekindes befinden, wird Verwandten meistens Vorrang gegeben.