Antragstellung:
- rechtzeitig vor Reiseantritt
Gültigkeitsdauer:
- Die Gültigkeitsdauer von einem regulären Reisepass als Zweitpass beträgt sechs Jahre.
- Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.