- Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten eine Person unter 18 Jahren beschäftigen oder beschäftigen sie bereits.
Diese Person unter 18 Jahren stand bisher noch nicht Vollzeit im Berufsleben.
Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich bei
- einer geringfügigen Beschäftigung oder
- einer nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigung oder
- bei vollzeitschulpflichtigen Ferienjobbern.
Die Beschäftigungen dürfen in allen oben genannten Fällen nur leichte Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendlichen zu befürchten sind, umfassen.