die Personalausweisbehörde in Ihrem Wohnort
Personalausweisbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
- für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Eine Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen durch die Auslandvertretungen ist nicht möglich.