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Inhalt
  • Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
  • Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.
  • Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel Fotografen oder Fotoservice der dm-Drogeriemärkte) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
  • Die Personalausweisbehörde stellt den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Hinweise:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die Personalausweisbehörde ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.