- Ihren alten Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
- Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
- Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis).
- Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie in den Texten: Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen, Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen.
- Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
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