- antragstellende Person ab 24 Jahren:
- seit 1. Januar 2021: 37,00 EUR
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 EUR
- für die Lichtbilderstellung in der Behörde beim Einsatz der Aufnahmetechnik der Bundesdruckerei: 6,00 EUR
- für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
- Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
- erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweise:
- Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13,00 EUR erhoben.
- Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 EUR , bei Auslandsdeutschen von 30 EUR erheben.
- Beim Einsatz der Lichtbildaufnahmetechnik eines anderen Herstellers als die Bundesdruckerei in der Behörde, kann eine andere Gebühr anfallen.