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Inhalt

Antragstellung:

  • rechtzeitig vor der Erfüllung der gesetzlichen Ausweispflicht
  • Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat und die Ausweispflicht nicht durch einen gültigen deutschen Reisepass erfüllt werden kann.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.