- Anmeldegebühr
- bei Anmeldung in Papierform: 70 Euro
- bei elektronischer Anmeldung: 60 Euro
- bei einer Sammelanmeldung für jedes Muster: 7 Euro beziehungsweise 6 Euro, mindestens jedoch insgesamt 70 Euro beziehungsweise 60 Euro
- Verlängerungsgebühren
- für das 6. bis 10. Schutzjahr: 90 Euro pro Geschmacksmuster
- für das 11. bis 15. Schutzjahr: 120 Euro pro Geschmacksmuster
- für das 16. bis 20. Schutzjahr: 150 Euro pro Geschmacksmuster
- für das 21. bis 25. Schutzjahr: 180 Euro pro Geschmacksmuster
Zusätzlich können je nach Einzelfall unterschiedliche Kosten entstehen (z.B. für die Herstellung von Kopien, schriftliche Auskünfte). Bitte lesen Sie dazu das Informationsblatt Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster.
Tipp: Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie auch für die Eintragung eines Geschmacksmusters Verfahrenskostenhilfe beim DPMA beantragen.