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Inhalt
  • eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters (z.B. bildliche Darstellung)
    • Diese müssen Sie auf dem Wiedergabe-Formblatt anbringen.
    • Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
  • bei einer Sammelanmeldung: zusätzlich
    • Anlageblatt

Tipp: Genaue Angaben zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder" des DPMA.