- eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters (z.B. bildliche Darstellung)
- Diese müssen Sie auf dem Wiedergabe-Formblatt anbringen.
- Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
- bei einer Sammelanmeldung: zusätzlich
- Anlageblatt
Tipp: Genaue Angaben zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder" des DPMA.