Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- Neuheit
Es darf vor dem Anmeldetag kein identisches Muster veröffentlicht worden sein. - Eigenart
Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck anderer bereits veröffentlichter Muster unterscheiden.
Tipp: Informieren Sie sich schon vor der Anmeldung darüber, ob es bereits ähnliche oder gleiche Geschmacksmuster gibt. Damit können Sie einem späteren Löschungsverfahren vorbeugen. Datenbanken zur Geschmacksmusterrecherche finden Sie über die Seiten des DPMA oder in einem Patentinformationszentrum (PIZ). In Baden-Württemberg gibt es das Patentinformationszentrum Stuttgart im Haus der Wirtschaft. Dort findet donnerstags eine kostenlose Erfindererstberatung (auch für Geschmacksmuster) statt.