- Zahlung der Anmeldegebühr und eventuell Klassengebühren: innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung
- Zahlung der Gebühr für beschleunigte Prüfung: innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags
- Widerspruch gegen Eintragung: innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung
- Zahlung der Verlängerungsgebühr: mit Beginn des 11. Schutzjahrs
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