- Als Marken können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden. Vor allem Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
- Für die Eintragung der Marke bestehen keine absoluten Schutzhindernisse wie:
- fehlende Unterscheidungskraft,
- für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben,
- eine ersichtliche Irreführungsgefahr,
- ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen oder
- ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.
- Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie einen in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt als Vertreter.
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