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  • Sie wurden Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wie zum Beispiel eines Raubüberfalls oder einer Vergewaltigung oder Sie haben einen solchen Angriff rechtmäßig abgewehrt. Hierzu gehören seit Juni 2021 auch Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers.
  • Der Angriff erfolgte in Deutschland.
  • Sie haben dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.

Hinweis: Als Opfer von Gewalttaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen erhalten.

Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn

  • Sie als Opfer die Schädigung in vorwerfbarer Weise verursacht haben oder
  • es aus in Ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu gewähren.