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  • Entweder Sie wenden sich selbst mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens oder
  • Sie haben ein Recht zur Nebenklage und wünschen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin. Dann müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Tipp: Bei Anträgen, die ein laufendes Verfahren betreffen, sollten Sie den vollständigen Namen der beschuldigten Person angeben. Gleiches gilt für das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.