Bevor das Gericht über die Klage verhandelt, müssen Sie folgende Kosten einplanen:
- einen Gebührenvorschuss
- eine Sicherheitsleistung für die beschuldigte Person (z.B. Hinterlegung von Bargeld oder Wertpapieren)
Nach der Entscheidung des Gerichts:
- bei positiver Entscheidung für Sie als Privatkläger oder Privatklägerin: keine
Die verurteilte Person trägt die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen - bei Zurückweisung der Klage, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens: Sie als Privatkläger oder Privatklägerin tragen die Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten sowie die Auslagen auf beiden Seiten.