- Sie sind das Opfer einer Straftat.
- Die Straftat berührt Sie direkt sehr, weniger dagegen die Allgemeinheit. Beispiele für solche Straftaten können sein:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- Körperverletzung
- Bedrohung mit einem Verbrechen oder bestimmten anderen schweren Straftaten
- Sachbeschädigung
Achtung: Privatklagen gegen Kinder und Jugendliche sind nicht zulässig.
Hinweis: Vor der Erhebung der Privatklage müssen Sie und die beschuldigte Person in der Regel einen Sühneversuch durchführen. Zuständig dafür ist die Gemeinde, in deren Gebiet die Parteien wohnen.