Wenden Sie sich in Notfällen umgehend über den Notruf an ihre Polizeidienststelle. Die Polizei kommt zu Ihnen, verfolgt begangene Straftaten, befragt Sie und mögliche Zeugen und sichert Beweismittel. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird zudem ein Wohnungsverweis ausgesprochen.
Diesen können Sie auch beim Ordnungsamt beantragen, ohne dass die Polizei vorher bei Ihnen zuhause gewesen ist. Maßnahmen der Polizei sind auf höchstens vier Werktage beschränkt, Maßnahmen des Ordnungsamtes auf bis zu 14 Tage.
- Sie können vor Ablauf dieser Fristen Schutzmaßnahmen nach demGewaltschutzgesetz beim Familiengericht beantragen.
- Informationen erhalten Sie auch in den Leistungsbeschreibungen