nach Wahl der antragstellenden Person:
- das Familiengericht, in dessen Bezirk es zu der Tat gekommen ist,
- das Familiengericht, in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung der antragstellenden Person und der Täterin oder des Täters befindet oder
- das Familiengericht, in dessen Bezirk sich die Täterin oder der Täter gewöhnlich aufhält