Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

nach Wahl der antragstellenden Person:

  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk es zu der Tat gekommen ist,
  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung der antragstellenden Person und der Täterin oder des Täters befindet oder
  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die Täterin oder der Täter gewöhnlich aufhält