Die Schutzanordnungen müssen Sie beim Familiengericht beantragen.
Sie können den Antrag einreichen
- durch schriftlichen Antrag oder
- mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
Als Hilfestellung können Sie auch auf Formulierungsmuster zurückgreifen.
Musterformulare für Schutzanträge finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - BIG e.V.
Üblicherweise findet eine mündliche Verhandlung vor einer Richterin oder einem Richter statt.
Das Gericht hört die Argumente jeder Partei und entscheidet über den Antrag.
Das Gericht legt für alle Anordnungen eine bestimmte Dauer fest.
Eine Verlängerung auf Antrag des Opfers ist möglich.