vor Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft:
das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, die für das Ermittlungsverfahren zuständig ist.
nach Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft:
das mit dem Strafverfahren befasste Gericht
Sie können sich auch an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.