Im Falle der Ausstellung eines neuen Reisepasses fallen folgende Gebühren an:
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass: EUR 37,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 69,50
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass: EUR 70,00
- für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 102,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust, beantragen, müssen Sie einen weiteren Zuschlag von 31,00 Euro bezahlen.