Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
  • wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem sie bis zum Tod Sozialhilfe bezogen hat
  • wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes

Sozialamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.