Die zuständige Stelle kann nach den für sie geltenden Gebührenverordnungen Gebühren und Auslagen erheben. Gebühren- und auslagenfrei sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort. Kosten entstehen Ihnen bei ausführlichen Auskünften sowie in bestimmten Fällen bei erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Achtung: Nicht nur Verursachende von Schadstoffbelastungen müssen Kosten der Sanierungsarbeiten tragen. Manchmal müssen auch
- die Eigentümerin oder der Eigentümer,
- die Mieterin oder der Mieter oder
- die Pächterin oder der Pächter
für Kosten aufkommen.
Alle genannten Beteiligten müssen unter Umständen die Kosten für anfallende Sanierungspflichten tragen.