staatliche Zuschüsse: 55 bis 85 Prozent
Restbetrag: Beiträge der Teilnehmergemeinschaft und eventuell freiwillige Beiträge zum Beispiel der Gemeinden zur Entlastung der Teilnehmer.
Tipp: Der Beitrag einzelner Teilnehmer kann auch in Form von Dienstleistungen oder Sachbeiträgen erbracht werden (beispielsweise indem jemand als Messgehilfe im Verfahren tätig wird beziehungsweise Maschinen oder Material für den Bau zur Verfügung stellt).