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Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis für das Grundstück.

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Berechnung auch

  • die von den Käufern oder Käuferinnen übernommenen sonstigen Leistungen (z. B. übernommene Vermessungskosten und Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial) und
  • die der verkaufenden Partei vorbehaltenen Nutzungen (z. B. Nießbrauchs- oder Wohnrechte).

Hinweis: In Sonderfällen richtet sich die Steuer nach dem Grundbesitzwert (z.B. bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz).