- das Grundbuchamt oder
- die Grundbucheinsichtsstelle (wenn eingerichtet) oder
- jede Notarin und jeder Notar
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter »Grundbuchamtssuche«.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.