Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:
- Antrag auf Eintragung
- Auflassung oder/und Eintragungsbewilligung der Person, deren Recht von der Eintragung betroffen wird
- die Einhaltung besonderer Formvorschriften
Je nach Einzelfall
- sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (zum Beispiel Erbnachweis, Genehmigungen, Vorkaufsrechtszeugnisse, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder
- muss das Grundbuch vor der beantragten Eintragung erst berichtigt werden (zum Beispiel durch Eintragung der Erben eines verstorbenen Eigentümers).