Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem

  • Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundstücks") und
  • die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.

Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.