Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
- die Eltern der verstorbenen Person
- ihre Kinder
- ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.