- im EU-Ausland: das je nach Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht
- in Deutschland (für Antragstellende mit Wohn- und/oder Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten): das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners oder der Schuldnerin befindet
Hinweis: ausführliche Darstellung der gerichtlichen Zuständigkeit nach Gemeinschaftsrecht