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  • Die Forderung ist nicht höher als 5.000 Euro, berechnet ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht. Auch Ansprüche, die nicht auf die Zahlung von Geld gerichtet sind (etwa Ansprüche auf Lieferung von gekauften Waren), können Sie geltend machen, solange der Streitwert 5.000 Euro nicht überschreitet.
  • Ihr Anspruch sollte auf einem Vertrag beruhen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Vertrag über Dienstleistungen, nicht aber: Arbeitsvertrag). Für andere Ansprüche kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ausgeschlossen sein. Ansprüche wegen der Verletzung von Rechtsgütern außerhalb einer Vertragsbeziehung können Sie geltend machen, wenn es nicht um eine Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte geht.
  • Ihr Zahlungsanspruch muss sich aufgrund einer "grenzüberschreitenden Rechtssache" im Zivil- und Handelsbereich ergeben. Dies ist der Fall, wenn Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin im EU-Ausland (außer Dänemark) wohnt.