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im EU-Ausland:

  • in der Regel das im Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht,
  • ausschließlich das im Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht, wenn die Schuld auf einem Vertrag beruht, den der Schuldner oder die Schuldnerin als Verbraucher geschlossen hat.

in Deutschland (für Antragstellende mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten):