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Für das Antragsverfahren: keine

Wegen Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beziehungsweise ambulante medizinische Reha-Maßnahmen informieren Sie sich direkt beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse beziehungsweise . Rentenversicherung et cetera ).

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, die der Unfallversicherungsträger leistet, sind zuzahlungsfrei.