Für das Antragsverfahren: keine
Wegen Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beziehungsweise ambulante medizinische Reha-Maßnahmen informieren Sie sich direkt beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse beziehungsweise . Rentenversicherung et cetera ).
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, die der Unfallversicherungsträger leistet, sind zuzahlungsfrei.