Ihren Antrag können Sie frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids an Ihren Gegner stellen.
Spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides muss er bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Wir nutzen Cookies und/oder externe Dienste
Unsere Webseite nutzt Cookies zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch Bestätigung des Buttons "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Es werden nur essentielle Cookies erhoben.
Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung auch jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Ebenfalls finden Sie dort weitere Informationen über unseren Einsatz von Cookies.