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Inhalt
  • Ärztliche Empfehlung/Verordnung
  • Erfüllung der Wartezeit (vom Grund und dem Rehabilitationsträger abhängig)
    Grundsätzlich gilt: Wenn Sie bereits eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen haben, haben Sie erst nach einer Dauer von vier Jahren erneut Anspruch darauf. Bei ambulanten Maßnahmen beträgt die Wartezeit drei Jahre. Ist eine frühere medizinische Rehabilitationsleistung medizinisch dringlich erforderlich, können Sie auch früher einen Antrag auf eine erneute Reha-Maßnahme stellen.