Sie können den Inhalt des Schuldnerverzeichnisses auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder im Internet einsehen. Dort können Sie eine zentrale und länderübergreifende Abfrage durchführen. Dazu müssen Sie sich erst über das Vollstreckungsportal registrieren lassen. Sie erhalten anschließend vom Vollstreckungsportal die Daten, die Sie zur Einsichtnahme in das Portal benötigen. Mit diesen Daten können Sie sich im Vollstreckungsportal anmelden und nach einzelnen Schuldnern suchen. Weitere Informationen zur Registrierung und zur Suche auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder erhalten Sie dort.
Bei der Suche nach einer konkreten Schuldnerin oder einem konkreten Schuldner geben Sie am besten folgende Daten an:
- Nachname und Vorname der Schuldnerin oder des Schuldners oder die Firma der Schuldnerin oder des Schuldners
- Geburtsdatum
- den Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners oder den Ort, an dem sie oder er ihren beziehungsweise seinen Sitz hat
Ist eine Person mit den von Ihnen angegebenen Daten im Schuldnerverzeichnis vorhanden, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung über den Nachnamen, Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Wohnsitze der Schuldnerin oder des Schuldners.
Zusätzlich werden Ihnen mitgeteilt:
- Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde,
- Datum der Eintragung und
- der zur Eintragung führende Grund.