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  • berechtigtes Interesse
    Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
  • Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.