Für Personen im Inland
für natürliche Personen / Privatpersonen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, ggf. zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,
- bei schriftlicher Antragstellung:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
für juristische Personen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
- Schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich.
Für Personen im Ausland
Für natürliche Personen / Privatpersonen:
- Sie können den Antrag schriftlich oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen.
- Bei schriftlicher Antragstellung nutzen Sie das Formular https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/GZR_Antrag_Ausland_nP.pdf?__blob=publicationFile&v=4Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland«und senden es direkt an das Bundesamt für Justiz.
- Es ist ein gesonderter Nachweis mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift nötig
- bei schriftlichem Antrag Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 EUR.
- Reichen Sie im Falle eines schriftlichen Antrags alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Bundesamt für Justiz ein.
Für juristische Personen:
- Sie können den Antragschriftlich oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen.
- Bei schriftlicher Antragstellung nutzen Sie das Formular »Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland« mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs
- Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 EUR.
- Reichen Sie im Falle eines schriftlichen Antrags alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Bundesamt für Justiz ein.