Inhalt:
- Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Sinn:
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:
- ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
- ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. In einem Auszug aus dem Gewerberregister finden Sie Angaben zum:
- Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.