- die Meisterprüfung
Haben Sie oder Ihr Betriebsleiter beziehungsweise Ihre Betriebsleiterin die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt, werden Sie in die Handwerksrolle Ihrer Handwerkskammer eingetragen:- mit dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder
- in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
Die Handwerksordnung sieht auch Bestimmungen vor, nach denen Sie oder Ihre Betriebsleitung als
- Diplom-Ingenieur oder Diplom-Ingenieurin beziehungsweise
- Ingenieur oder Ingenieurin oder
- mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung (§ 7 Abs. 2 HwO) in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
Voraussetzung ist, dass der Studien- oder Schulschwerpunkt Ihrer Prüfung dem einzutragenden Handwerk entspricht.
Achtung: Sie dürfen immer nur das zulassungspflichtige Handwerk ausüben, das eingetragen wurde. Werden mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausgeübt, muss normalerweise jedes dieser zulassungspflichtigen Handwerke in die Handwerksrolle eingetragen sein.